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   BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18   

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https://dejure.org/2019,22343
BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18 (https://dejure.org/2019,22343)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18 (https://dejure.org/2019,22343)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 2019 - 2 BvR 2283/18 (https://dejure.org/2019,22343)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 91 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende sowie nicht nachvollziehbare Kostenentscheidung im zwangsversteigerungsrechtlichen Zuschlagsbeschwerdeverfahren verletzt Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende sowie nicht nachvollziehbare Kostenentscheidung im zwangsversteigerungsrechtlichen Zuschlagsbeschwerdeverfahren verletzt Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Auferlegen der hälftigen Kosten des von dem Schuldner angestrengten Zuschlagsbeschwerdeverfahrens gegenüber den Erstehern hinsichtlich Willkürverbots bei der Kostenentscheidung in einem Zwangsversteigerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende sowie nicht nachvollziehbare Kostenentscheidung im zwangsversteigerungsrechtlichen Zuschlagsbeschwerdeverfahren verletzt Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überraschende Kostenentscheidung im Zuschlagsbeschwerdeverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überraschende Kostenentscheidung im Zuschlagsbeschwerdeverfahren!

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine überraschende Kostenentscheidung bei Zuschlagsbeschwerde (IVR 2019, 145)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3294
  • WM 2019, 1602
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18
    Mit ihrer hiergegen unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2005 - 1 BvR 328/04, 1 BvR 1092/04 -, juris; gekürzt abgedruckt in BVerfGK 5, 10 ff.) erhobenen Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO rügten die Beschwerdeführer, dass der Beschluss sie in ihrem Recht auf rechtliches Gehör verletze und gegen das Willkürverbot verstoße.

    b) Die Verfassungsbeschwerde erweist sich auch als begründet, denn der angegriffene Beschluss des Landgerichts Görlitz, Außenkammern Bautzen, vom 20. August 2018 verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf eine willkürfreie Rechtsanwendung, weil sie nicht auf die Kostenfolge einer Beteiligung an dem Beschwerdeverfahren hingewiesen wurden (vgl. BVerfGK 5, 10 ).

    Hier war ein Hinweis geboten, weil die Beschwerdeführer mit diesem Kostenrisiko nicht rechnen mussten (BVerfGK 5, 10 ).

    An dem Verfahren nach § 765a ZPO sind aber allein Schuldner und Gläubiger beteiligt; nur ihre Interessen sind zu berücksichtigen (vgl. Keller, in: Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 22. Aufl. 2019, Einl. Rn. 260; BVerfGK 5, 10 ).

    Dies liefe dem Verursacherprinzip zuwider, das den Kostenregelungen zu Grunde liegt (BVerfGK 5, 10 m.w.N.).

    Sie ist jedenfalls so wenig verbreitet, dass ein Gericht, will es ihr folgen, in einer ausdrücklichen Hinzuziehungsentschließung darauf hinweisen muss (wie hier bereits BVerfGK 5, 10 m.w.N.).

    c) Da die Verfassungsbeschwerde nach Art. 3 Abs. 1 GG begründet ist, kann offen bleiben, ob das Landgericht auch aus Art. 103 Abs. 1 GG zu einem Hinweis verpflichtet war (wie hier bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2005, a.a.O., Rn. 27).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18
    Die maßgeblichen Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Gerichts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 86, 133 ) und den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, Rn. 10), sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt.

    aa) Das Recht auf willkürfreie Rechtsanwendung, das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt, betrifft die Anwendung des materiellen Rechts ebenso wie des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 42, 64 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat - gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren - eine Verletzung des Willkürverbots angenommen, wenn im konkreten Fall ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis aus Erwägungen nicht gegeben wurde, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich waren (vgl. BVerfGE 42, 64 ).

  • BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90

    Hinweispflichten des Rechtspflegers im Versteigerungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18
    Die maßgeblichen Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Gerichts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 86, 133 ) und den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, Rn. 10), sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt.

    Das Willkürverbot zieht insoweit den den Gerichten eingeräumten Ermessens- und Beurteilungsspielräumen äußerste Grenzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992, a.a.O., Rn. 11).

    Ein subjektiver Schuldvorwurf ist mit der Feststellung willkürlicher Rechtsanwendung nicht verbunden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992, a.a.O., Rn. 15).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18
    Die maßgeblichen Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Gerichts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 86, 133 ) und den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, Rn. 10), sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18
    Die maßgeblichen Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Gerichts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 86, 133 ) und den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, Rn. 10), sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18
    Die maßgeblichen Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Gerichts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 86, 133 ) und den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, Rn. 10), sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18
    Insbesondere kann eine gerichtliche Entscheidung im Kostenpunkt selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 74, 78 ).
  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 77/20

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Gehörsrüge bei fehlendem Hinweis

    Besonderheiten, die ausnahmsweise eine Hinweispflicht begründen könnten (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14, AnwBl 2016, 852 Rn. 7 ff.; vom 19. Juli 2019 - 2 BvR 2283/18, NJW 2019, 3294 Rn. 24 ff.), sind nicht gegeben.
  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 79/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

    Besonderheiten, die ausnahmsweise eine Hinweispflicht begründen könnten (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14, AnwBl 2016, 852 Rn. 7 ff.; vom 19. Juli 2019 - 2 BvR 2283/18, NJW 2019, 3294 Rn. 24 ff.), sind nicht gegeben.
  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 80/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

    Besonderheiten, die ausnahmsweise eine Hinweispflicht begründen könnten (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14, AnwBl 2016, 852 Rn. 7 ff.; vom 19. Juli 2019 - 2 BvR 2283/18, NJW 2019, 3294 Rn. 24 ff.), sind nicht gegeben.
  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 78/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

    Besonderheiten, die ausnahmsweise eine Hinweispflicht begründen könnten (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14, AnwBl 2016, 852 Rn. 7 ff.; vom 19. Juli 2019 - 2 BvR 2283/18, NJW 2019, 3294 Rn. 24 ff.), sind nicht gegeben.
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